Genehmigungsverfahren für Anlagen und Maschinen

Die ED-Technik GmbH berät Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber zum Genehmigungsverfahren ihrer Maschinen und Anlagen.
Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung aller immissionsschutzrechtlicher Sicherheitsanforderungen nach BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Wir begleiten Sie von der Prüfung der Anforderungen bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens Ihrer Anlagen und Maschinen.

Genehmigungsverfahren nach BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mensch, Tier und Umwelt sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Maschinen und Anlagen zu schützen – so der Zweck des Gesetzes. Die schädlichen Immissionen umfassen beispielsweise Luftverunreinigung, Geräusche, Licht und Strahlen. Diese sollen möglichst vermieden werden oder dürfen klar definierte Richtwerte nicht überschreiten. Das
BImSchG bildet dafür die gesetzliche Grundlage. Bevor eine genehmigungsbedürftige Anlage oder eine Maschine in Betrieb genommen wird, erfordert sie eine entsprechende Genehmigung.

Die ED-Technik GmbH unterstützt Sie bei der Prüfung der Anforderungen, der Vorbereitung des Antrags und der Durchführung des Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

In der Abbildung finden Sie den groben Ablauf eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Wir beraten Sie gerne näher dazu.

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG

Ein Genehmigungserfordernis tritt immer dann ein, wenn eine neue zu prüfende Anlage in Betrieb genommen werden soll oder an einer bereits genehmigten Anlage eine technische Änderung geplant ist. In beiden Fällen berät Sie die ED-Technik GmbH gerne zum Verfahren.

Anlagen mit Genehmigungserfordernis

Ist das Genehmigungserfordernis gegeben, ist die entsprechende Behörde zu informieren und einen Antrag zum Genehmigungsverfahren zu stellen. Auch hierbei ist eine Differenzierung notwendig. Denn je nach Gegebenheiten erfolgt ein förmliches oder ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Schon hier entlastet Sie die ED-Technik GmbH. Wir stellen den Antrag für Sie und begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Unser Team stellt alle relevanten Unterlagen zusammen und prüft diese präzise. Fehlende Dokumente wie die Beschreibung der Anlage oder einem Wartungsplan erstellen wir für Sie. Bei einem vereinfachten Verfahren erhalten Sie die Genehmigung etwa nach drei Monaten, bei dem förmlichen Verfahren kann es bis zu sechs Monate dauern – nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf. Im Anschluss kontrollieren wir den Genehmigungsbescheid. Kommt es zu einem Widerspruch, unterstützen wir Sie bei den öffentlichen Anhörungen.

„Unser Ziel: Ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren für Ihre Anlagen und Maschinen."

Das bieten wir Ihnen im Bereich Genehmigungsverfahren

  • Beratung
  • Vorbereitung
  • Prüfung
  • Durchführung
Anlagen-Dokumentation

Ihr Ansprechpartner bei der ED-Technik GmbH

Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.

Martin Tillmann
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation
+49 (0) 201 / 18 52 70 01
m.tillmann@ed-t.de

Unsere Leistungen im Bereich Genehmigungsverfahren

  • Beratung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens
  • Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens
  • Zusammenstellung und Aufbereitung aller relevanten Unterlagen
  • Beschreiben der Maschinen und Anlagen gemäß den Anforderungen
  • Kommunikation mit den Genehmigungsbehörden
  • Unterstützung bei öffentlichen Anhörungen sowie bei Widerspruch
  • Prüfung von Genehmigungsbescheiden