Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung der (Rest-)Gefährdungen, die von einer Maschine, einer verfahrenstechnischen Anlage ausgehen.
Sie ist Sache des Betreibers und geht aus der §3 der BetrSichV, §4 der ArbSchG und §3a ArbStättV hervor.
Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z.B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. In der Gefährdungsbeurteilung werden immer die Gegebenheiten vor Ort durch den Betreiber betrachtet, d.h. sämtliche Aspekte, die der Hersteller einer Komponente im Vorfeld in seiner Risikobeurteilung nicht berücksichtigen kann.
Die Restgefährdungen aus Sicht des Herstellers stehen in seiner Nutzungsinformation (Betriebsanleitung). Die Gefährdungen durch den Einsatzort, den Ausbildungsstand des Personals etc. sind vom Betreiber darüber hinaus zu recherchieren.
Hilfreich sind z. B. Hinweise der Berufsgenossenschaften.
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Martin Tillmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation
Befähigte Person im Explosionsschutz gem. § 14 BetrSichV