Übergeordnete Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen

Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen

Als Experten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Betreiber-Dokumentation für Maschinen und Anlagen liefern wir Ihnen eine rechtskonforme Dokumentation, welche alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile enthält. Darüber hinaus erstellen wir Herstellern eine übergeordnete Betriebsanweisung bzw. Herstellern oder Generalunternehmern eine übergeordnete Betriebsanleitung für die einzelnen Komponenten. Die übergeordnete Betriebsanleitung bzw. -anweisung beinhaltet insbesondere alle Informationen, die aus den Einzeldokumenten der Komponenten der Anlage nicht hervorgehen.

Der Unterschied zwischen Betriebsanleitung und Betriebsanweisung ist lediglich der arbeitsrechtliche Charter, den die Betriebsanweisungen haben.

Themen übergeordneter Betriebsanleitungen bzw. Betriebsanweisungen

Grundsätzlich müssen Betriebsanweisungen die folgenden Inhalte aufweisen und hinreichend verständlich erklären:

Wann muss eine Betriebsanleitung bzw. eine Betriebsanweisung erneuert werden?

Betriebsanweisungen müssen immer dann erneuert werden, wenn eine relevante Änderung an der Maschine oder der Anlage vorgenommen wurde. Die Aktualisierung der Anweisung muss unverzüglich vorgenommen werden.

Auch bei gesetzlichen Änderungen müssen Betriebsanweisungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zur Sicherstellung, dass Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden, sollte eine regelmäßige Überprüfung aller Anleitungen eingerichtet werden.

Betriebsanweisungen müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden.

So sieht eine Betriebsanweisung für Maschinen aus

Eine fertige Betriebsanweisung nach Betriebssicherheitsverordnung kann beispielsweise wie in der Grafik skizziert aussehen:

Unsere Leistungen

Wir erstellen Ihre vollständige Betriebsanleitung bzw.  Betriebsanweisung und unterstützen den Betreiber bei der zugrunde liegenden Gefährdungsbeurteilung.

Ihr Ansprechpartner bei der ED-Technik GmbH

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Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.

Martin Tillmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation
Befähigte Person im Explosionsschutz gem. § 14 BetrSichV