Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Engineering & Dokumentation Tillmann

gem. § 4g BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG Nr. 1 bis 8 verfügbar zu machen hat.

Dieser Verpflichtung kommt die Engineering & Dokumentation Tillmann unmittelbar in Form eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:

ED-Technik GmbH
Levinstraße 162
45356 Essen
Deutschland

Telefon: +49 201 18 52 70 01
Telefax: +49 201 18 52 70 05
doku@ed-t.de

2. Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Martin Tillmann
Kontaktdaten wie unter 1.

3. Datenschutzverantwortlicher:

Dipl.-Ing. Martin Tillmann
Kontaktdaten wie unter 1.

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Die Engineering & Dokumentation Tillmann ist Dienstleister für CE-Konformitätsberatung und Erstellung Technischer Dokumentation. Die Datenerhebung, -verabeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben genannten Zwecke.

5. Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien:

Es werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet sowie genutzt, sofern dieses zur Ausübung der unter 4. genannten Zweckbestimmung erforderlich ist.

  • Kunden- und Interessentendaten: Adressdaten, Vertragsdaten und Angebotsdaten.
  • Personaldaten zur erforderlichen Verwaltung von Mitarbeitern, Hilfskräften und externen Mitarbeitern.
  • Daten von Geschäftspartnern. Adress- und Vertragsdaten.
  • Daten von Lieferanten. Adress- und Vertragsdaten sowie Funktionsdaten.
  • Daten von Kooperationspartnern. Adress- und Vertragsdaten sowie Funktionsdaten.

6. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können:

  • Öffentliche Stellen und Behörden, welche Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten.
  • Interne Stellen und Arbeitsgruppen der IBR Zerstäubungstechnik zur Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsvorgänge.
  • Auftraggeber nach den Vorgaben des § 11 BDSG.
  • Externe Stellen, sofern dieses zur Ausführung der Tätigkeiten der in 4. aufgeführten Zwecke erforderlich ist.

7. Fristen für die Löschung von Daten:

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach gesetzlichen Vorgaben für Geschäftsunterlagen werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht zur andauernden Vertragserfüllung weiterhin erforderlich sind. Abweichungen hiervon mit einer längeren Aufbewahrungsdauer sind möglich, sofern vertragliche Vereinbarungen Abweichendes vorsehen. Daten von Bewerbern werden bei Ablehnung spätestens nach sechs Monaten gelöscht.

8. Geplante Übermittlung von Daten in sogenannte Drittstaaten:

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist derzeit nicht geplant.