CE-Konformitäts-bewertung

Wir beraten rund um die CE-Kennzeichnung

Dank des europäischen Binnenmarkts können Unternehmen in allen Ländern der EU (und sogar darüber hinaus) ihre CE-gekennzeichneten Produkte bereitstellen. Durch ein Konformitätsbewertungsverfahren stellt der Hersteller sicher, dass er alle notwendigen EU-Vorschriften eingehalten hat, und dokumentiert das in der EU-Konformitätserklärung. Dieses Verfahren ist übrigens grundsätzlich auch für Produkte erforderlich, die nur im eigenen Betrieb eingesetzt werden.

Bei allen Fragen der CE-Kennzeichnung beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Dokumentation.

5 Schritte zur CE-Konformität

Eine Grafik mit den einzelnen Schritten zur CE-Konformität. Die Schritte lauten Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Risikobeurteilung, Benutzerinformationen und EU-Konformitätserklärung

Das können wir Ihnen bieten

Ihr Ansprechpartner bei der ED-Technik GmbH

Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.

Martin Tillmann
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation

Unsere Leistungen im Bereich CE Konformitätsbewertung

  • Einordnung des Produkts in die zutreffenden EU-Richtlinien
  • Recherche der relevanten harmonisierten Normen
  • Produktanalyse, Risikoanalyse, Gefährdungsanalyse inkl. Festlegung der erforderlichen Maßnahmen vor Inbetriebnahme
  • Vorgaben an die externe und interne Dokumentation
  • Koordination bzw. Durchführung erforderlicher Messungen
  • Vorbereitung der CE-Erklärung (Konformitätserklärung, Einbauerklärung)
  • Zusammenstellung der externen und internen Technischen Dokumentation
  • Erstellung von Gutachten und Technischen Berichten zur Konformitätsbewertung

Darüber hinaus bieten wir an, als „Bevollmächtigter“ im Sinne des „Blue Guides“ aufzutreten (Kapitel 3.2 Amtsblatt C 272).

Wir hätten dann (zusätzlich) folgende Aufgaben auszuführen:

  • die EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen für die nationalen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu halten und auf Verlangen mit diesen zu kooperieren;
  • auf begründetes Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde dieser sämtliche für den Nachweis der Konformität eines Produkts erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen;
  • auf Verlangen der zuständigen nationalen Behörden mit diesen bei allen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu kooperieren, die mit Produkten verbunden sind, die zu ihrem Aufgabenbereich gehören.

Je nach dem Konformitätsbewertungsverfahren und der betreffenden Harmonisierungsrechtsvorschrift der Union kann der Bevollmächtigte beispielsweise auch dafür benannt werden,

  • die CE-Kennzeichnung (und gegebenenfalls andere Kennzeichnungen) sowie die Nummer der benannten Stelle an dem Produkt anzubringen;
  • die EU-Konformitätserklärung zu erstellen und zu unterzeichnen.

Geschäftsführer Dipl.-Ing. Martin Tillmann ist DIN EN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger für CE-Konformitätsbewertung

Unser Werkzeug im Bereich Risikobeurteilung

Die TÜV-zertifizierte Software Safexpert unterstützt uns dabei mit folgenden Funktionen:

  • Normen-Manager, der automatisch laufend aktualisiert wird und Projekte auf Aktualität prüft.
  • tabellarische Beurteilung der Risiken, strukturiert nach Gefährdungsklasse, Gefahrenstelle und Lebensphase
  • separate Zusammenstellung der Sicherheitsinformationen für den Benutzer zur Übernahme in die Gebrauchsanleitung
  • Schnittstelle zu Sistema, dem Programm vom IFA zur Validierung des Performance Levels für funktionale Sicherheit nach DIN EN ISO 13849-1 bzw. DIN EN ISO 13849-2