Leistung-CE

Wir beraten Sie rund um Ihre Konformitätserklärung und begleiten Sie bis zur fertigen Konformitätsbescheinigung für Ihre Produkte

Wir bereiten Ihre CE Konformitätserklärung unterschriftsfertig vor

Sie brauchen eine CE-Kennzeichnung für Ihre Produkte, wissen aber noch nicht, wie Sie diese bekommen? Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Konformitätsbewertungsverfahren. Wir erläutern Ihnen welche Normen eine Konformitätsvermutung für Ihr Produkt auslöst und unterstützen Sie dabei wo Sie gegebenenfalls wo und wie Sie gegebenenfalls welche Unterlagen einzureichen haben, um das CE-Zeichen auf Ihren Produkten aufbringen zu dürfen.

Was ist eine Konformitätserklärung und was ist eine CE-Kennzeichnung?

Mit der CE-Konformitätserklärung wird schriftlich und verbindlich bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte das jeweilige Produkt auf seine Eigenschaften geprüft hat und dass die Eigenschaften den gesetzlichen Vorgaben (EG- bzw. EU-Richtlinien und -Verordnungen) entsprechen und vollumfassend in der Konformitätserklärung aufgelistet sind.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist durch den Inverkehrbringer eines Produkts oder einer Dienstleistung aufzubringen beziehungsweise darzustellen. Sie soll zeigen, dass das Produkt oder die Dienstleistung „den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (EU-Verordnung 765/2008).
Die CE-Kennzeichnung bzw. das CE-Zeichen ist nicht mit einem Qualitätssiegel zu verwechseln.

Dafür brauchen Sie eine CE Konformitätsbescheinigung

Produkte, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, müssen dahingehend bewertet werden, welche Anforderungen aus welchen europäischen Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen) erfüllt sein müssen. Viele europäische Rechtsakte fordern, dass die Produkte, die die Anforderungen erfüllen, als Zeichen hierfür mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Produkte, die nicht unter eine der Rechtakte fallen, die eine CE-Kennzeichnung fallen, werden in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz geregelt, das die europäischen Produktsicherheitsverordnung (2001/95/EG) in deutsches Recht umsetzt.

Wofür steht CE?

„CE“ steht für „Communauté Européenne“, also „Europäische Gemeinschaft“. Die zugehörigen Richtlinien waren, je nach Sprachraum, bisher EG-Richtlinien (deutsch, G = Gemeinschaft) beziehungsweise ECRichtlinien (englisch, C = Community). Mit dem neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework) werden zukünftige Richtlinien als EU-Richtlinien bezeichnet. Bei einigen Richtlinien wurde dieser Wandel bereits vollzogen. In unseren News finden Sie eine ständig aktualisierte Liste mit neuen und alten Bezeichnungen.

Ihr Ansprechpartner bei der ED-Technik GmbH

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Gerne beraten wir Sie auch persönlich per E-Mail oder Telefon.

Martin Tillmann
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation