Explosionsschutz­dokumentation

Mit der Betriebssicherheitsverordnung wird die EG-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen in nationales Recht umgesetzt.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, eine Gefährdungsbeurteilung zu einer möglichen Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g.e.A.) durchzuführen. Hierzu sind an einer Betriebsstelle folgende Punkte zu beurteilen:

  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine g.e.A. auftritt und für welchen Zeitraum?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zündquelle vorhanden ist?
  • Wie hoch sind die zu erwartenden Auswirkungen?
  • Wird hierbei eine Explosionsgefahr nicht ausgeschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine weitergehende Beurteilung der Betriebsanlagen durchzuführen. Als Mindestmaß wird nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §6 folgendes gefordert:
  • Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefahr mit anschließender Zoneneinteilung
  • Festlegung angemessener Vorkehrungen zur Sicherstellung des Explosionsschutzes
  • Dokumentation der Explosionsschutzmaßnahmen

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Martin Tillmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dipl.-Ing. Maschinenbau
DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für
CE-Konformitätsbewertung und Technische Dokumentation
Befähigte Person im Explosionsschutz gem. § 14 BetrSichV